Zollbestimmungen


Zollbestimmungen bei der Einreise

Vom Zoll befreit sind alle gebrauchten und persönlichen Gegenstände, die Sie mitbringen. Dazu zählen alle mitgebrachten: Fotoapparate, Videokameras, Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Computer, Radios, Audiogeräte, Operngläser, Juwelen... u. v. m., egal welchen Wert diese Gegenstände haben. Manche Gegenständen werden bei der Einreise schon mal im Pass vermerkt, einfach zur Kontrolle bei der Ausreise. Man kann dem zuständigen Zollbeamten eine Bestätigung in 2-facher Ausfertigung vorlegen, wobei Sie das Original bei der Ausreise vorweisen müssen.

Ebenfalls zollfrei und steuerfrei sind Genuss- und Nahrungsmittel wie 1 Liter Spirituosen, 1 Stange Zigaretten und Medikamente für den eigenen Gebrauch. Sollten Sie bei der Einreise mehr mitnehmen, kommen Sie wohl um den Zoll in Ägypten nicht herum.

Kaufen Sie Produkte in Duty-Free-Shops, dürfen diese den Wert von 200 US-Dollar nicht überschreiten, ansonsten wird verzollt. Darüber hinaus muss die Ware innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft gekauft werden - also Kassenbeleg behalten.

Zollbestimmungen bei der Ausreise

Natürlich dürfen Sie alle Dinge, die Sie schon bei der Einreise mitgebracht haben und die in Ihrer Zollerklärung erwähnt sind wieder mitnehmen. Desweiteren dürfen Sie auch Geschenke und Souvenirs mitnehmen, unter der Voraussetzung, dass diese für den privaten Gebrauch gekauft wurden und nicht zum Handeltreiben. Produkte, die Sie beispielsweise auf dem Khan-El-Khalili Basar gekauft haben, können Sie auch durch den Händler ins Ausland schicken lassen. Auch die Reiseagenturen und Reiseveranstalter dürfen für Sie die gekaufte Ware exportieren. Bei Ihrer Ausreise aus Ägypten dürfen Sie nicht mehr als 1.000 Ägyptische Pfund in Geldscheinen mitnehmen.

 
 

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